BMS GmbH

Qualitätssicherung im Planungsprozess

Die planungsbegleitende Überwachung und Prüfung der extern beauftragten TGA-Fachplaner sowie die kontinuierliche Fortschreibung der Ziel- und Kennwerte, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, ist unsere vordringlichste Aufgabe in dieser Phase.

Durch die Überwachung der Leistungen Dritter auf Einhaltung der ökologischen und ökonomischen Randbedingungen, samt Koordination und Mithilfe bei der Abstimmung zwischen den weiteren Projektbeteiligten im Zusammenhang mit unserer fortlaufenden Prüfung der Planungsergebnisse im Prozess, als auch abschließend nach den jeweiligen HOAI-Planungsphasen inkl. Dokumentation, gewährleisten wir die Einhaltung der vom Auftraggeber definierten technischen und wirtschaftlichen Planungsziele.

Die Einhaltung der vordefinierten Projektanforderungen des Auftraggebers ist dabei unser übergeordnetes Projektziel. Die sich aus der Überarbeitung ergebenden Ergebnisse und Änderungen werden ggf. protokolliert und in schriftlicher Form der Projektleitung des Auftraggebers vorgelegt.

Unsere Leistungen im Überblick

Im Zuge einer QS-Prüfung mit abschließendem Bericht wird z.B. untersucht, ob alle wichtigen Pläne vorliegen und ob diese alle wesentlichen Eintragungen aufweisen. Im Einzelnen geht es u.a. um Anforderung / Kontrolle der:

  • wesentlichen Anlagenbestandteile in Fortschreibung und Detaillierung zur LP3
  • wesentlichen Dimensionen (z. B. Lüftungskanäle, Luftauslässe, Rohrdurchmesser)
  • sinnvollen Trassenführungen / -belegung
  • wesentlichen Anlagenschemata
  • Schnitte für Punkte mit hoher Installationsdichte (Einhaltung der Deckenhöhen und lichten Querschnitte)
  • wesentlichen Schlitz- und Durchbruchsplanung in Abstimmung mit der Trassenplanung
  • Prüfung auf Einhaltung der Vertragsgrundlagen und Bewertung eventueller Änderungen mittels Abweichungsanalyse zur Kostenberechnung
  • ggf. Vorschläge zu Steuerungsmaßnahmen zur Einhaltung der Kostenobergrenze oder zur Integration von Einsparmaßnahmen
  • Prüfung der Pläne im Hinblick auf die Realisierung der vereinbarten Konzepte sowie auf Wirtschaftlichkeit (Trassenführungen, Anordnung von Zentralen, Schächten, Anbindung des Gebäudes, usw.) 
  • Kontrolle der Planung im Hinblick auf deren Ausschreibungsreife 
  • stichprobenartigen Prüfung der Genehmigungsplanung auf Vollständigkeit und Form, auch im Hinblick auf die Realisierung der vereinbarten Konzepte
  • Kontrolle der Bemessung wesentlicher Anlagensysteme im Hinblick auf die Ansätze, wie z. B.:
    • Kühllastberechnung
    • Wärmebedarfsberechnung
    • Kältebedarfsberechnung
    • Leistungsbilanz Starkstrom
    • Auslegung Feuerlöschanlagen (Sprinkler)
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